Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/innen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen.
Heilerziehungspfleger/innen orientieren ihre pflegerischen Maßnahmen an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen.
Durch individuelle Förderung versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern.
Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihren Aufgabenbereichen.
Heilerziehungspfleger/innen sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe und -förderung tätig, z. B. in:
Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.
Zur berufsbegleitenden Ausbildung zugelassen werden Schüler/innen, die eine zweijährige Berufsausbildung und Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit sowie eine derzeitige Tätigkeit in einer pädagogischen Einrichtung nachweisen. Weiterhin wird die Einverständniserklärung des Arbeitgebers benötigt.
Teilzeitausbildung: viereinhalb Jahre
Beginn: 01. Februar oder 01. August
Ende: 31. Juli oder 31. Januar nach viereinhalb Jahren
Die Schüler/innen sind in der Regel wöchentlich an zwei Tagen in der Schule. An den übrigen Tagen sind sie in ihren Einrichtungen tätig.
Die berufspraktische Ausbildung umfasst ca. 40 Wochen. Die Praktika erfolgen in der Behindertenförderung und -pflege, in einer Werkstatt für Behinderte, in betreuten und geschützten Wohnformen oder in einer Tagesstätte.
Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tragen die Absolventen die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“.
Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.