Heilerziehungspfleger/in (Teilzeit) - berufsbegleitend (Bachelor Professional in Sozialwesen)

Fachschule mit Erwerb der Fachhochschulreife

Berufsbild

 

Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/innen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen.

Heilerziehungspfleger/innen orientieren ihre pflegerischen Maßnahmen an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen.

Durch individuelle Förderung versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern.

Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihren Aufgabenbereichen.

Heilerziehungspfleger/innen sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe und -förderung tätig, z. B. in: 

  • Wohnheimen;
  • Werkstätten oder
  • Rehabilitations- und Förderzentren. 

 

Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.

Zugangsvoraussetzungen:

Zur berufsbegleitenden Ausbildung zugelassen werden Schüler/innen, die eine zweijährige Berufsausbildung und Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit sowie eine derzeitige Tätigkeit in einer pädagogischen Einrichtung nachweisen. Weiterhin wird die Einverständniserklärung des Arbeitgebers benötigt.

Ausbildungszeitraum:

Teilzeitausbildung: viereinhalb Jahre 
Beginn: 01. Februar oder 01. August 
Ende: 31. Juli oder 31. Januar nach viereinhalb Jahren 

Die Schüler/innen sind in der Regel wöchentlich an zwei Tagen in der Schule. An den übrigen Tagen sind sie in ihren Einrichtungen tätig.

Die Fachschüler entwickeln während der Ausbildung Kompetenzen wie:

Ausbildungsinhalte

Theoretische und fachpraktische Ausbildung

 

  • die Entwicklung einer ganzheitlichen und zugleich individualisierenden Sichtweise des Menschen;
  • die Befähigung zur Erziehung, Bildung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Pflege von Menschen mit  Behinderungen;
  • die Fähigkeit zum Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise;
  • die Fähigkeit zu partizipativem Handeln, um eine selbstbestimmte Lebensweise, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität zu erreichen; 
  • das Engagement bei der Verwirklichung der Inklusion und
  • die Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Berufspraktische Ausbildung

  • die Entwicklung einer ganzheitlichen und zugleich individualisierenden Sichtweise des Menschen;
  • die Befähigung zur Erziehung, Bildung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Pflege von Menschen mit Behinderungen;
  • die Fähigkeit zum Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise;
  • die Fähigkeit zu partizipativem Handeln, um eine selbstbestimmte Lebensweise, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität zu erreichen; 
  • das Engagement bei der Verwirklichung der Inklusion und
  • die Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die berufspraktische Ausbildung umfasst ca. 40 Wochen. Die Praktika erfolgen in der Behindertenförderung und -pflege, in einer Werkstatt für Behinderte, in betreuten und geschützten Wohnformen oder in einer Tagesstätte.

Fachhochschulreife

Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife sind:

  1. bestandene Abschlussprüfung
  2. bestandene Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation

Schulgeld

Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen.

Wohnen

Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.

Abschlussprüfung/Berufsbezeichnung

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tra­gen die Absolventen die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“.

 

Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.


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