Erzieher/in (praxisintegriert) - Bachelor Professional in Sozialwesen

Fachschule mit Erwerb der Fachhochschulreife

Was bedeutet praxisintegriert?

Die praxisintegrierte Ausbildung ist eine Vollzeitausbildung, welche sich über drei Jahre erstreckt. Der inhaltliche Umfang und der Stundenumfang der praxisintegrierten Ausbildung entsprechen der Regelausbildung in Vollzeit. Jedoch findet eine kontinuierliche Verzahnung theoretischer und praktischer Inhalte durch einen beständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis statt. Die Ausbildung umfasst fachtheoretische, fachpraktische und praktische Ausbildungsinhalte. Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht findet an drei Tagen pro Woche in der Schule statt. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden beim Träger der praktischen Ausbildung an den übrigen Tagen der Woche absolviert.

Mit dem Träger der praktischen Ausbildung schließt der/die Schüler/in zu Beginn der Ausbildung für den gesamten Zeitraum der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag.

Die Tätigkeit bei dem Träger der praktischen Ausbildung wird vergütet.

Berufsbild

Erzieher/innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Dabei können sie u. a. in folgenden Arbeitsfeldern tätig sein:

  • in der vorschulischen Erziehung
  • in Grund- und Sonderschulen
  • in der Heimerziehung; in Jugendzentren
  • in Familien- oder Suchtberatungsstellen
  • in Wohnheimen für behinderte Menschen
  • Jugendorganisationen oder ambulanten sozialen Diensten

Die Berufsqualifikation Thüringer Fachschüler führt aus einer Kombination verschiedener Module zu einer komplexen Fülle von Kompetenzen, welche eigenverantwortliches Weiterlernen fördern.

Sie baut auf einschlägiger beruflicher Erstqualifikation auf, vertieft und erweitert wissenschaftlich Fach- und Allgemeinbildung.

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher bereitet auf eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeit als pädagogische Fachkraft vor.

 

Dieser Beruf wird an den Standorten Mellenbach-Glasbach und Heldrungen ausgebildet.

Zugangsvoraussetzungen:

Zur praxisintegrierten Ausbildung wird zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben und eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung absolviert hat. Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.

 

Ausbildungszeitraum:

Ausbildung: drei Jahre 
Beginn: zum ersten Februar und ersten August 
Ende: nach drei Jahren 

Die Schüler/innen sind wöchentlich drei Tage in der Schule und ansonsten in ihren Einrichtungen.

Ausbildungsinhalte

Theoretische und fachpraktische Ausbildung

Die Schülerinnen und Schüler erwerben folgende Kompetenzen:

  • die Fähigkeit zur Emotionalität, Authentizität und Empathie
  • die Fähigkeit zum Erwerb, Verstehen und zur Umsetzung von sozialwissenschaftlicher Theorie in die Praxis und die Fähigkeit zur Reflexion
  • die Fähigkeit zu methodisch klarem, innovativem Handeln
  • die Fähigkeit zur Kommunikation sowie zur Teamarbeit
  • die Fähigkeit zur gesellschaftlichen Einordnung von sozialpädagogischem Handeln sowie Leitungs- und Managementfähigkeiten

Berufspraktische Ausbildung

Die berufspraktische Ausbildung erfolgt im vertraglich gebundenen Ausbildungsbetrieb an zwei Tagen pro Woche. Zusätzlich findet ein sechswöchiges Fremdpraktikum in einer von dem/der Schüler/in gewählten Einrichtung statt.

Projektarbeit - Kurse und Projekte in Form von folgenden Fachgebieten:

  • das Arbeiten in den Hilfen zur Erziehung
  • offene und geschlossene Kinder- und Jugendarbeit
  • das Arbeiten mit Kindern unter drei Jahren

Fachhochschulreife

Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife:

  1. bestandene Abschlussprüfung
  2. bestandene Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation

Schulgeld

Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen.

Wohnen

Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.

Abschlussprüfung/Berufsbezeichnung

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tragen die Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in".

 

Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.


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