Heilerziehungspfleger/in (praxisintegriert) Bachelor Professional in Sozialwesen

Fachschule mit Erwerb der Fachhochschulreife

Was bedeutet praxisintegriert?

Die praxisintegrierte Ausbildung ist eine Vollzeitausbildung, welche sich über drei Jahre erstreckt. Der inhaltliche Umfang und der Stundenumfang der praxisintegrierten Ausbildung entsprechen der Regelausbildung in Vollzeit. Jedoch findet eine kontinuierliche Verzahnung theoretischer und praktischer Inhalte durch einen beständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis statt. Die Ausbildung umfasst fachtheoretische, fachpraktische und praktische Ausbildungsinhalte. Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht findet an drei Tagen pro Woche in der Schule statt. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden beim Träger der praktischen Ausbildung an den übrigen Tagen der Woche absolviert.

Mit dem Träger der praktischen Ausbildung schließt der/die Schüler/in zu Beginn der Ausbildung für den gesamten Zeitraum der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag.

Die Tätigkeit bei dem Träger der praktischen Ausbildung wird vergütet.

Berufsbild

Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/innen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von behinderten Menschen aller Altersgruppen.

Heilerziehungspfleger/innen orientieren ihre pflegerischen Maßnahmen an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen.

Durch individuelle Förderung der behinderten Menschen versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern.

Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihren Aufgabenbereichen.

Heilerziehungspfleger/innen sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe und -förderung tätig, z. B. in: 

  • Wohnheimen;
  • Werkstätten oder
  • Rehabilitations- und Förderzentren. 

 

Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.

Zugangsvoraussetzungen:

Zur praxisintegrierten Ausbildung wird zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben und eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung absolviert hat. Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.

 

Ausbildungszeitraum:

Ausbildung: drei Jahre 
Beginn: zum ersten Februar und ersten August 
Ende: nach drei Jahren

Die Schüler/innen sind wöchentlich drei Tage in der Schule und ansonsten in ihren Einrichtungen.

Ausbildungsinhalte

Theoretische und fachpraktische Ausbildung

Die Schülerinnen und Schüler erwerben folgende Kompetenzen:

  • die Entwicklung einer ganzheitlichen und zugleich individualisierenden Sichtweise des Menschen;
  • die Befähigung zur Erziehung, Bildung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Pflege von Menschen mit  Behinderungen;
  • die Fähigkeit zum Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise;
  • die Fähigkeit zu partizipativem Handeln, um eine selbstbestimmte Lebensweise, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität zu erreichen; 
  • das Engagement bei der Verwirklichung der Inklusion und
  • die Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Berufspraktische Ausbildung

Die berufspraktische Ausbildung erfolgt im vertraglich gebundenen Ausbildungsbetrieb an zwei Tagen pro Woche.

Fachhochschulreife

Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife:

  1. bestandene Abschlussprüfung
  2. bestandene Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation

Schulgeld

Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen.

Wohnen

Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.

Abschlussprüfung/Berufsbezeichnung

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tragen die Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in".

 

Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.


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