Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/innen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von behinderten Menschen aller Altersgruppen.
Heilerziehungspfleger/innen orientieren ihre pflegerischen Maßnahmen an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen.
Durch individuelle Förderung der behinderten Menschen versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern.
Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihren Aufgabenbereichen.
Heilerziehungspfleger/innen sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe und -förderung tätig, z. B. in:
Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.
Nach der ThürFSO wird zur Ausbildung von Heilerziehungspflegern zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben und eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung absolviert hat. Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.
Erstausbildung/Umschulung: drei Jahre
Beginn: jährlicher Schuljahresbeginn
Ende: jährliches Schuljahresende nach drei Ausbildungsjahren
Diese Ausbildung wird auch praxisintegriert und berufsbegleitend angeboten.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben folgende Kompetenzen:
Folgende Fähigkeiten werden erworben:
Die berufspraktische Ausbildung umfasst ca. 40 Wochen. Die Praktika erfolgen in der Behindertenförderung und -pflege, in einer Werkstatt für Behinderte, in betreuten und geschützten Wohnformen oder in einer Tagesstätte.
Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen. Je nach persönlichen Voraussetzungen ist der Bezug von BAföG oder eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich.
Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tragen die Absolventen die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“.
Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.