Heilerziehungspfleger/in (Bachelor Professional in Sozialwesen) - auch als Umschulung möglich

Fachschule mit Erwerb der Fachhochschulreife

Berufsbild

 

Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/innen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von behinderten Menschen aller Altersgruppen.

Heilerziehungspfleger/innen orientieren ihre pflegerischen Maßnahmen an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen.

Durch individuelle Förderung der behinderten Menschen versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern.

Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihren Aufgabenbereichen.

Heilerziehungspfleger/innen sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe und -förderung tätig, z. B. in: 

  • Wohnheimen;
  • Werkstätten oder
  • Rehabilitations- und Förderzentren. 

 

Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.

Zugangsvoraussetzungen:

Nach der ThürFSO wird zur Ausbildung von Heilerziehungspflegern zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben und eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung absolviert hat. Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.

Ausbildungszeitraum:

Erstausbildung/Umschulung: drei Jahre
Beginn: jährlicher Schuljahresbeginn
Ende: jährliches Schuljahresende nach drei Ausbildungsjahren

Diese Ausbildung wird auch praxisintegriert und berufsbegleitend angeboten.

Ausbildungsinhalte

Theoretische und fachpraktische Ausbildung

Die Schülerinnen und Schüler erwerben folgende Kompetenzen:

  • die Entwicklung einer ganzheitlichen und zugleich individualisierenden Sichtweise des Menschen;
  • die Befähigung zur Erziehung, Bildung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Pflege von Menschen mit  Behinderungen;
  • die Fähigkeit zum Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise;
  • die Fähigkeit zu partizipativem Handeln, um eine selbstbestimmte Lebensweise, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität zu erreichen; 
  • das Engagement bei der Verwirklichung der Inklusion und
  • die Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Berufspraktische Ausbildung

Folgende Fähigkeiten werden erworben:

  • die Entwicklung einer ganzheitlichen und zugleich individualisierenden Sichtweise des Menschen;
  • die Befähigung zur Erziehung, Bildung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Pflege von Menschen mit Behinderungen;
  • die Fähigkeit zum Handeln auf einfühlsame und wertschätzende Weise;
  • die Fähigkeit zu partizipativem Handeln, um eine selbstbestimmte Lebensweise, verbunden mit einem Höchstmaß an Lebensqualität zu erreichen; 
  • das Engagement bei der Verwirklichung der Inklusion und
  • die Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die berufspraktische Ausbildung umfasst ca. 40 Wochen. Die Praktika erfolgen in der Behindertenförderung und -pflege, in einer Werkstatt für Behinderte, in betreuten und geschützten Wohnformen oder in einer Tagesstätte.

Fachhochschulreife

Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife sind:

  1. bestandene Abschlussprüfung
  2. bestandene Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation

Förderung

Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen. Je nach persönlichen Voraussetzungen ist der Bezug von BAföG oder eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich.

Wohnen

Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.

Abschlussprüfung/Berufsbezeichnung

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tra­gen die Absolventen die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“.

 

Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.


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