Die praxisintegrierte Ausbildung ist eine Vollzeitausbildung, welche sich über drei Jahre erstreckt. Der inhaltliche Umfang und der Stundenumfang der praxisintegrierten Ausbildung entsprechen der Regelausbildung in Vollzeit. Jedoch findet eine kontinuierliche Verzahnung theoretischer und praktischer Inhalte durch einen beständigen Wechsel zwischen Theorie und Praxis statt. Die Ausbildung umfasst fachtheoretische, fachpraktische und praktische Ausbildungsinhalte. Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht findet an drei Tagen pro Woche in der Schule statt. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden beim Träger der praktischen Ausbildung an den übrigen Tagen der Woche absolviert.
Mit dem Träger der praktischen Ausbildung schließt der/die Schüler/in zu Beginn der Ausbildung für den gesamten Zeitraum der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag.
Die Tätigkeit bei dem Träger der praktischen Ausbildung wird vergütet.
Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/innen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von behinderten Menschen aller Altersgruppen.
Heilerziehungspfleger/innen orientieren ihre pflegerischen Maßnahmen an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Personen.
Durch individuelle Förderung der behinderten Menschen versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern.
Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihren Aufgabenbereichen.
Heilerziehungspfleger/innen sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe und -förderung tätig, z. B. in:
Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.
Zur praxisintegrierten Ausbildung wird zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben und eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung absolviert hat. Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.
Ausbildung: drei Jahre
Beginn: zum ersten Februar und ersten August
Ende: nach drei Jahren
Die Schüler/innen sind wöchentlich drei Tage in der Schule und ansonsten in ihren Einrichtungen.
Theoretische und fachpraktische Ausbildung
Die Schülerinnen und Schüler erwerben folgende Kompetenzen:
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt im vertraglich gebundenen Ausbildungsbetrieb an zwei Tagen pro Woche.
Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tragen die Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in".
Zudem besteht für Absolventen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen" zu tragen.