Die Ergotherapie ist eine wichtige Heilmaßnahme in der Behandlung und Rehabilitation entwicklungsverzögerter, kranker und unfallgeschädigter Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen jeden Alters.
Sie hat einen festen Stellenwert im Rahmen von Gesamtbehandlungen und ist eine vom Arzt verordnete Heilmaßnahme.
Die ergotherapeutische Behandlung soll es dem Betroffenen ermöglichen, wieder besser am alltäglichen Leben teilzunehmen.
Medien der Ergotherapeuten sind:
Nach dem Bundesgesetz zur Ausbildung von ErgotherapeutenInnen wird zur Ausbildung zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss nachweist.
Erstausbildung/Umschulung: drei Jahre
Beginn: jährlicher Schuljahresbeginn
Ende: jährliches Schuljahresende nach drei Ausbildungsjahren
Dieser Beruf wird zur Zeit am Standort Heldrungen ausgebildet.
Theoretische und fachpraktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in Form von angeleiteten Praktika im:
Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen.
Je nach persönlichen Voraussetzungen ist der Bezug von BAföG möglich.
Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen anmieten.
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung tragen die Absolventen die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r ErgotherapeutIn“.